Staatsversagen

Das Steuerrecht hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem dermaßen komplizierten Rechtsgebiet entwickelt, daß auch Fachleute keinen zuverlässigen Überblick mehr über sämtliche Facetten dieses Rechtsgebietes haben können. Zu diesem inzwischen auch von politisch Verantwortlichen beklagten Zustand haben nach meiner Überzeugung alle drei Staatsgewalten beigetragen. Der Steuergesetzgeber hat das Steuerrecht regelmäßig zur Durchsetzung der verschiedensten politischen Anliegen missbraucht und auf diese Weise unzählige unsystematische und komplizierte Regelungen geschaffen. Die Verwaltung – um die Aufgabe der Anwendung dieses komplizierten Rechts nicht zu beneiden – hat ihrerseits durch unzählige Verwaltungsanweisungen zur Unübersichtlichkeit beigetragen, wobei ich nicht verkenne, daß manche Steuergesetze ohne entsprechende Verwaltungsanweisungen schlicht undurchführbar erscheinen. Die Rechtsprechung schließlich hat mit einer häufig sehr stark differenzierenden Judikatur das Tüpfelchen auf dem „i“ dieser bedauerlichen Entwicklung gesetzt. So wird im Ergebnis der steuerpflichtige Bürger mit einem Rechtszustand im Bereich des Eingriffsrechts konfrontiert, dem er sich nicht entziehen kann, der ihn jedoch schlicht überfordert.

Dr. h.c. Wolfgang Spindler – deutscher Jurist, 2005-11 Präsident des Bundesfinanzhofs (*1946), Zitateheft 2007