Steuer- und vermögenspolitische Maßnahmen und Vorschläge zur Förderung von Risikokapital

Referat von Norman Rentrop als Student 1983/84 an der Uni Köln

Norman Rentrop

Wirtschaftspolitisches Seminar

der Universität zu Köln

(Direktor: Prof. Dr. Hans Willgerodt)

Thema:

Steuer- und vermögenspolitische Maßnahmen und Vorschläge

zur Förderung von Risikokapital

angefertigt im Rahmen des volkswirtschaftlichen Hauptseminars
„Wettbewerb und Kapitalmarkt“ im Wintersemester 1983/84 von:

Norman Rentrop
Behringstr. 39
5300 Bonn-Bad Godesberg
Tel. 0228/364055

Matrikel Nr. 101222
STEUER- UND VERMÖGENSPOLITISCHE MASSNAHMEN UND VORSCHLÄGE
ZUR FÖRDERUNG VON RISIKOKAPITAL

1. Zur Problematik und thematischen Abgrenzung

2. Zum Begriff Risikokapital

3. Grundsätzliche Ziele

4. Vermögenspolitische Maßnahmen und Vorschläge

a) Das 4. Vermögensbildungsgesetz und der neue Paragraph 19a des Einkommensteuergesetzes

b) Gründungsförderung

5. Steuerpolitische Vorschläge und Maßnahmen

a) Leistung fördern

b) Sonderbelastungen der Unternehmen abbauen

c) Komparative Steuernachteile der Kapitalanlage in Unternehmen gegenüber anderen Anlageformen reduzieren

6. Fazit

Anhang: Literaturverzeichnis
Steuer- und vermögenspolitische Vorschläge und Maßnahmen zur Förderung von Risikokapital

1. Zur Problematik und thematischen Abgrenzung

In den Vordergrund der wirtschaftspolitischen Diskussion in der Bundesrepublik Deutschland ist in letzter Zeit immer mehr das Thema Risikokapital gerückt. Man brauche lediglich mehr Risikokapital, so der vereinfachte Tenor zahlreicher steuer- und vermögenspolitischer Vorschläge von Politikern und Wissenschaftlern, und schon seien die wesentlichsten der uns drängenden Probleme gelöst: Mit Risikokapital könne die deutsche Wirtschaft es endlich Japanern und Amerikanern zeigen und selbst zukunftsgerichtete Technologien entwickeln. Mit Risikokapital würde der deutsche Unternehmer (bzw. potentielle Unternehmer) wieder investieren und Arbeitsplätze sowie die vielgepriesene konjunkturelle Wende schaffen.

Entsprechend dieser weitgespannten Hoffnung sind zahlreiche Vorschläge zur Förderung von Risikokapital entwickelt und einige Maßnahmen bereits in die Gesetzestat umgesetzt worden. Im Rahmen dieser Arbeit sollen die wesentlichsten Maßnahmen und Vorschläge vorgestellt werden, sie alsdann auf ihre Grundlagen und Prämissen untersucht und im Hinblick auf die zu erwartenden Auswirkungen auf die Förderung von Risikokapital erörtert werden. Der Nachzeichnung des aktuellen Diskussionsstandes wird dabei Vorrang gegeben gegenüber einer historisch orientierten Betrachtung, wer welchen Vorschlag zuerst einbrachte.

Die grundsätzliche Frage, ob zur Erreichung der oben geschilderten wirtschaftspolitischen Ziele die Förderung von Risikokapital tatsächlich den Stellenwert besitzt, den ihr die derzeitige Diskussion gibt, kann im Rahmen der umfangmäßig begrenzten Arbeit ebensowenig diskutiert werden wie die Frage, ob die als Maßstab der Risikokapitalsituation immer wieder herangezogene Eigenkapitalquote überhaupt die geeignete Meßgröße ist und welche besonderen Probleme die Ermittlung der Eigenkapitalquote und der internationale Vergleich mit sich bringt.

2. Zum Begriff Risikokapital

Die Begriffe Risikokapital und Wagniskapital werden in der wissenschaftlichen Diskussion häufig gleichbedeutend verwendet. Dies soll auch in dieser Arbeit so sein.

Unabhängig von der gewählten Rechtskonstruktion ist nach Albach Risikokapital dasjenige Kapital, für das

– keine Rückzahlungspflicht besteht
– kein Kündigungsrecht des Gläubigers besteht
– kein fester Zinsanspruch vereinbart wird
– das im Konkursfall verloren ist.

Nicht erforderlich für den Begriff des Risikokapitals dagegen ist eine Ausstattung mit Stimmrechten, eine Haftung über den zur Verfügung gestellten Betrag hinaus, ein Einfluß auf die Geschäftsführung oder die Gewinnfeststellung.

Nach dieser Definition steht Risikokapital also nicht nur innovativen (Invention umsetzenden), sondern auch imitativen Unternehmen zur Verfügung. Das ist deshalb wichtig, weil gelegentlich als Empfängerkreis von Risikokapital nur technologieorientierte innovative Unternehmen genannt werden.

Der Begriff Venture Capital wird zwar oftmals gleichbedeutend mit Risikokapital gebraucht, der Unterschied liegt jedoch darin, daß der Geber von Venture Capital stets beratend-unterstützend in das Management des Kapital empfangenden Unternehmens eingreift, während der Begriff Risikokapital davon unabhängig erheblich weiter gebraucht wird.

3. Grundsätzliche Ziele

Fast alle Vorschläge zur Förderung von Risikokapital stimmen in den Grundsätzen überein:

– Beteiligung breiterer Schichten am Risikokapital
– gleichmäßigere Besteuerung
– einfachere Besteuerung
– wirtschaftlich zweckmäßigere Besteuerung
– bei zunächst gleichbleibendem Steueraufkommen.

Keiner will jetzt bereits eine große Steuerreform, wobei die Größe sich nicht in der Anzahl der Maßnahmen bemißt, sondern in der Radikalität der Änderung: Eine völlige Umgestaltung des Systems der direkten Steuern, etwa eine Besteuerung nur des Konsums und des Vermögens nach dem Tode, stellt eine solche „Große Steuerreform“ dar.

Dabei wäre eine solche große Steuerreform unter obigen Zielsetzungen durchaus erwägenswert. Doch schrecken die meisten Teilnehmer der wirtschaftspolitischen Diskussion vor der Aufstellung einer solchen weitreichenden Forderung zurück, weil sie politisch nicht durchsetzbar sei. Dieses Argument ist überhaupt eines der Probleme der wirtschaftspolitischen Diskussion unserer Tage. Denn im Spannungsfeld zwischen richtiger Erkenntnis und politischer Durchsetzungsfähigkeit gedeihen zahlreiche faule Kompromisse, die weder dazu beitragen, die abgesunkene Qualität der Gesetzgebung zu heben, noch es schaffen, eine entscheidende Wende zu markieren.

4. Vermögenspolitische Maßnahmen und Vorschläge

Um sich im Rahmen des politisch Durchsetzbaren zu bewegen, setzen einige der kleinen Lösungen daran an, daß sich die Vermögen der privaten Haushalte in den letzten Jahren erheblich stärker vermehrt haben als die Vermögen in Unternehmen. So haben die Ersparnisse der privaten Haushalte von 1965 bis 1982 von 34,44 Milliarden DM auf 119,16 Milliarden DM zugenommen, während die Ersparnisse der Unternehmen im selben Zeitraum nur von 30,06 Milliarden DM auf 43,28 Milliarden DM stiegen.

Zwar lassen sich auch gegen die Aussagekraft dieser Zahlen Einwendungen erheben, doch ist die grundsätzliche Aussage kaum zu widerlegen, die Engels griffig so zusammenfaßte: „Wo soll das Eigenkapital eigentlich herkommen? Die Masse der Ersparnisse fällt als Arbeitnehmerersparnisse an. Wenn wir die Arbeitnehmer nicht dazu gewinnen können, ihre Ersparnisse auch in Unternehmen, ich sage nicht ausschließlich, anzulegen, dann haben wir keine Möglichkeit, an viel mehr Eigenkapital zu kommen.“

a) Das 4. Vermögensbildungsgesetz und der neue Paragraph 19a des Einkommensteuergesetzes

Mit dem 4. Vermögensbildungsgesetz und der Einführung eines neuen Paragraphen 19a im Einkommensteuergesetz hat die Bundesregierung interessante Maßnahmen zur Beteiligung von Arbeitnehmern am Produktivkapital gesetzgeberisch umgesetzt. Das 4. Vermögensbildungsgesetz gewährt Arbeitnehmern mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 24.000 DM bei Ledigen und bis zu 48.000 DM bei Verheirateten eine Arbeitnehmer-Sparzulage von 23 Prozent auf einen von 624 DM/Jahr auf 936 DM/Jahr erhöhten Förderrahmen. Prämie für die Erhöhung um 312 DM wird aber nur gezahlt, wenn der Arbeitnehmer sein Geld in Kapitalbeteiligungen (dazu zählen neben Aktien auch Genossenschaftsanteile, Genußscheine und typische stille Beteiligungen) oder insolvenzgesicherten Arbeitnehmerdarlehen angelegt. Nach § 19a Einkommensteuergesetz kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Kapitalbeteiligungen und/oder insolvenzgesicherte Arbeitnehmerdarlehen steuerfrei überlassen, sofern die Überlassung nicht unter dem halben Wert erfolgt und der so gewonnene Vorteil nicht mehr als 300 DM/Jahr und Arbeitnehmer ausmacht.

So begrüßenswert diese Maßnahmen als Schritt in die richtige Richtung anzusehen sind, so sehr ist ihre Wirkung anzuzweifeln. Staatssekretär Grüner (FDP) mußte selbst feststellen: Die bisherige Förderung der Ersparnis- und Vermögensbildung (Spar-Prämiengesetz, Drittes Vermögensbildungsgesetz, Kapitalerhöhungssteuergesetz) und die bisherigen betrieblichen Vereinbarungen über Mitarbeiterbeteiligungen haben noch nicht den erwünschten Fortschritt bei der Beteiligung breiter Schichten der Arbeitnehmer am Produktivkapital gebracht. Wenn aber die bisherigen Maßnahmen nicht das gewünschte Ergebnis brachten, so ist nicht zu erkennen, warum die neuen mehr bewirken sollten. Denn außer der lobenswerten Erweiterung des Anlagekatalogs haben sie wenig gebracht.

Die Erhöhung des Höchstfördersatzes von 624 DM/Jahr auf 936 DM/Jahr geht nicht einmal wesentlich über die seit der Einführung des 624 DM Betrages stattgefundene Geldentwertung hinaus. Die Nicht-Anpassung der Einkommensobergrenzen für die Gewährung der Sparzulage trägt nur dazu bei, daß mehr und mehr Arbeitnehmer aus dem Geltungskreis des Gesetzes hinauswachsen.

Fraglich ist auch, ob viele Unternehmen von der Möglichkeit der steuerfreien Überlassung von Kapitalbeteiligungen und insolvenzgesicherten Arbeitnehmerdarlehen unter Wert Gebrauch machen werden. Für Unternehmen die ihren Mitarbeitern bisher schon eigene Kapitalanteile überließen (Belegschaftsaktien), wäre eine Zurückführung des Steuerfreibetrages von jetzt 300 DM auf die früheren 500 DM oder sogar darüber hinaus interessanter. Ob andere Unternehmen ihren eigenen Mitarbeitern Beteiligungen an fremden Unternehmen überlassen werden (Gefahr, daß die Mitarbeiter am Schicksal fremder Unternehmen mehr Interesse zeigen als am eigenen), erscheint zweifelhaft. Die Ausgabe von Arbeitnehmerdarlehen ist sicherlich interessant, durch die in gesetzgeberischer Vollkasko-Mentalität (Schlagwort: zum Arbeitsplatzrisiko nicht auch noch das Kapitalrisiko) eingebaute Pflicht zur Insolvenzsicherung aber auch keine preiswerte oder gar eigenkapital-ähnliche Finanzierung.

Wie überhaupt die Frage ist, ob Arbeitnehmer angesichts der geringen Renditen tatsächlich in dem Maße an der Beteiligung an Produktivkapital interessiert sind. Die jüngsten Kurssteigerungen an Deutschlands Aktienbörsen machen es zwar leichter, breite Schichten für eine Geldanlage in Risikokapital zu gewinnen, doch müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden. Zum einen muß die Rendite für Risikokapital steigen, zum anderen die Anlage in Risikokapital zumindest von ihren komparativen Nachteilen gegenüber anderen Anlageformen entlastet werden. Auf beides wird unten zurückzukommen sein.

b) Gründungsförderung

Die Kritik an den jüngsten gesetzgeberischen Maßnahmen geht nämlich noch weiter. Heftig kritisiert wird, daß die Bildung von Risikokapital für ein eigenes Unternehmen nicht gefördert wird. Dabei gibt es genügend Anregungen und Modelle für ein Gründungsparen (das Land Berlin begünstigt es sogar schon konkret), und gerade die Bildung von Risikokapital für ein eigenes Unternehmen ist besonders förderungswürdig. Denn der Arbeitnehmer, der sein eigenes Unternehmen gründet, ist bereit, nicht nur das Kapitalrisiko, sondern auch das Arbeitsplatzrisiko zu tragen. Er macht nicht nur oftmals an der früheren Arbeitsstelle Platz für eine Neueinstellung, sondern schafft weitere Arbeitsplätze. So ermittelte die Handwerkskammer Koblenz bei einer Umfrage unter 1601 Betrieben, die zwischen 1975 und 1977 gegründet wurden, daß bei Neugründungen schon im Gründungsjahr durchschnittlich 3,1 Mitarbeiter angestellt wurden und nach fünf bis sieben Jahren 7,5 Mitarbeiter tätig sind.

Zudem hilft ein verstärktes Wechseln von Arbeitnehmern in die Selbständigkeit, die durch Normierungsversuche (35-Stunden-Woche, Höchstarbeitszeitherabsetzung) drohende Gefahr eines Abgleitens vieler leistungswilliger Arbeitnehmer in die „Economia Sommersa“ abzuwenden.

Für die Förderung von Unternehmensgründungen ist aber gerade der die eigene Leistung fördernde Ansatz eines Gründungssparens etwaigen anderen Ansätzen zur Verstärkung bestehender Programme vorzuziehen, weil letztere mehrere Gefahren in sich bergen:

a) Fast ausschließliche Förderung von Unternehmen im Sekundärsektor

b) Negativauswahl von Formularausfüllern statt Unternehmern

c) Mißbrauch von Gründungshilfen zu Wettbewerbsvorteilen, die anderen wirtschaftspolitischen Maßnahmen entgegenlaufen

Weitere Kritik, die allerdings in neueren Vorschlägen von Politikern der Regierungskoalition berücksichtigt wird, richtet sich dagegen, daß GmbH-Anteile und KG-Anteile nicht in den Anlagenkatalog des 4. Vermögensbildungsgesetzes und des Paragraphen 19a Einkommensteuergesetz einbezogen worden sind. Die Einseitigkeit der Förderung kritisiert auch der Kronberger Kreis. Nach seinen Vorstellungen sollte nicht das zeitweilige Einbringen von Vermögen in privilegierte Formen, sondern die definitive Ansammlung von Vermögen begünstigt werden. Er schlägt dazu einen Steuerfreibetrag von 5.000 DM vor.

5. Steuerpolitische Vorschläge und Maßnahmen

Die Leistung zu fördern, ist auch bei allen steuerpolitischen Vorschlägen das vorrangige Ziel. Fast alle Politiker und Wissenschaftler, die sich zum Thema Risikokapital-Förderung äußern, sehen die Steigerung der Unternehmenserträge als wichtigsten Schritt, und viele Diskussionsteilnehmer schlagen vor, entweder die Einkommensteuer (und Lohnsteuer) oder die Gewerbesteuer, die für gewerblich Tätige weitgehend wie eine Zusatz-Einkommensteuer wirkt, zu senken.

a) Leistung fördern

Albrecht fordert, daß die Unternehmensbesteuerung um 20 Prozent gesenkt wird. Und zwar durch Senkung der ertragsunabhängigen Steuern und Besserstellung des nicht-entnommenen Gewinns. Zur Finanzierung schlägt er eine Erhöhung der Personensteuer vor, wobei er auch an Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuern denkt.

Der Sachverständigenrat empfiehlt ähnlich drastische Senkungen. Allerdings nicht der Unternehmenssteuern, sondern des Spitzensteuersatzes der Lohn- und Einkommensteuer. Er soll von 56 Prozent auf 40 Prozent gesenkt werden. Zur Finanzierung schlägt der Sachverständigenrat vor, einerseits Betriebsausgaben, Werbungskosten, Freibeträge, Sonderausgaben und andere Abzugsmöglichkeiten zu reduzieren, andererseits steuerpflichtige Einkommen aus selbständiger Arbeit und Kapitalvermögen strenger zu erfassen.

Albach schlägt vor, den Mehrgewinn gegenüber einem Vergleichszeitraum steuerlich besser zu stellen. Er geht zwar nicht auf die Finanzierung ein, doch haben US-Erfahrungen gezeigt, daß das Mehraufkommen an Besteuerungsgrundlage durchaus eine mäßige Steuersatzsenkung (Albach schlägt 5 Prozent vor) wettmachen kann. Die steuertechnische Praxis dürfte sich aber ähnlich schwierig wie bei der in 1982 gewährten 10-prozentigen Investitionszulage auf Mehrinvestitionen gegenüber einem Dreijahres-Vergleichsvolumen gestalten. Was damals an Leasinggesellschaften neu gegründet wurde, um das Vergleichsvolumen auf Null zu schrauben, könnte bei Albachs Mehrgewinn-Steuersenkung die Einkommensverlagerung auf in Gütertrennung lebende Ehefrauen, Kinder und Verwandte sein.

Albrechts Vorschlag könne dazu führen, daß die ertragsunabhängigen Steuervorteile an Abnehmer weitergegeben werden müssen und so keinesfalls zur Gewinnsteigerung im Unternehmen beitragen. Die Besserstellung des nicht ausgeschütteten Gewinns mindert die Flexibilität des Kapitals, das dann dazu tendiert, im Unternehmen zu verbleiben und nicht unbedingt der volkswirtschaftlich sinnvollsten Verwendung zuzufließen. Willgerodt und Pütz sprechen sogar von einer Mausefallenpolitik, auf die das nach Ansicht der beiden Autoren äußerst mobile Kapital von Neuanlegern nicht hereinfällt. Aus ähnlichen Gründen lehnt Albach auch eine etwaige Verbesserung der Abschreibungsmöglichkeiten ab.

Eine Reduzierung des Spitzensteuersatzes, wie sie der Sachverständigenrat vorgeschlagen hat, wäre da erfolgversprechender, dafür aber nicht steueraufkommenneutral. Die vom Sachverständigenrat getroffene Aussage: „Daß dadurch die Bemessungsgrundlage insgesamt genügend groß werden würde, um auch bei dem stark abgesenkten Tarif das gleiche Steueraufkommen zu erzielen, ist so gut wie sicher.“

Sicherlich Recht hat der Sachverständigenrat, wenn er meint, daß die Steuererhebung aus Kapitalvermögen (insbesondere Besteuerung von Zinsen, siehe unten) noch ergiebiger gestaltet werden könnte. Wie die Steuererhebung bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit allerdings Mehreinkünfte erbringen soll, bleibt angesichts der Tatsache, daß die Bundesrepublik Deutschland das perfektionistischste Steuereintreibungssystem der Welt (Zybon) geschaffen hat, jedem sachverständigen Kenner schleierhaft. Auch die vorgeschlagene Durchforstung der Betriebsausgaben, Werbungskosten, Freibeträge, Sonderausgaben und anderer Abzugsmöglichkeiten verspricht nur geringe Aussicht auf Erfolg, ohne Gefährdung grundsätzlicher wirtschaftspolitischer Ziele.

b) Sonderbelastungen der Unternehmen abbauen

Wesentlich erfolgversprechender erscheint der steueraufkommenneutrale Abbau von Sonderbelastungen der gewerblichen Unternehmen. Der wesentlichste Vorschlag dazu ist die Abschaffung der Gewerbesteuer, die sowohl von Politikern als auch von Wissenschaftlern gefordert wird.

Die vor vier Jahren erfolgte Abschaffung der Lohnsummensteuer brachte nicht die erhoffte Kostenentlastung der Unternehmer. Denn die meisten Kommunen hatten nichts Eiligeres zu tun, als die Hebesätze der Gewerbesteuer erheblich zu erhöhen (was eigentlich durch die Neuaufteilung des Einkommensteueraufkommens zwischen Bund, Ländern und Gemeinden unterbleiben sollte). Die neueren Vorschläge sehen die Abschaffung sowohl der Gewerbeertrags- als auch der Gewerbekapitalsteuer zugunsten anderer Steuern vor. Über die einzelnen Vorschläge, welche Steuern die durch den Wegfall der Gewerbesteuer zu erwartenden Steuerausfälle decken sollen, herrscht allerdings keine Einigkeit.

Die einen schlagen eine Wertschöpfungssteuer vor, andere eine Mehrwertsteuererhöhung und wieder andere eine Gemeinde-Einkommensteuer (einige mit Anhebung der Grundsteuer-Hebesätze).

Die immer wieder von Wissenschaftlern geforderte Wertschöpfungssteuer als Steuer auf Löhne und Gehälter, Pachten, Mieten, Zinsen und Gewinne wird von Praktikern aus Unternehmen, Verbänden und Finanzverwaltung überwiegend abgelehnt. Der Vorwurf, die Wertschöpfungssteuer sei eine Super-Lohnsummensteuer ist sicherlich zu einseitig, doch ist nicht zu erkennen, warum statt einer neuen Steuerart mit all ihren Einführungs- und Durchführungsproblemen nicht auf die vorhandenen Steuerarten der Mehrwertsteuer (die ja im Prinzip auch die Wertschöpfung besteuert) oder der Einkommensteuer zurückgegriffen wird. Der Effekt der gleichmäßigeren Besteuerung (nicht allein der Unternehmen) würde durch beide Substitutionsvorschläge erreicht, wobei die Mehrwertsteuererhöhung den oben genannten leistungsfördernden Argumenten mehr entspräche.

Ebenfalls wesentlich ist der Vorschlag des Fortfalls der doppelten Vermögensbesteuerung bei Kapitalgesellschaften (erstens bei der Gesellschaft, zweitens bei den Gesellschaftern, wobei die in den siebziger Jahren eingeführte Nicht-Abzugsfähigkeit im Regelfall zu einer Mehrfachbelastung führt). Einen ersten Schritt in diese Richtung hat die Bundesregierung durch die Senkung der Vermögenssteuer von 0,7 Prozent auf 0,6 Prozent getan. Wie bei zahlreichen anderen Maßnahmen, so wird doch aber auch hier kritisiert, daß er unter der Wirksamkeitsschwelle geblieben ist.

Die Abschaffung der Vermögenssteuer darf allerdings nicht isoliert von der Abschaffung der Gewerbesteuer verwirklicht werden. Sonst wären Personengesellschaften und Einzelunternehmen benachteiligt, da die anders als Kapitalgesellschaften statt der vollständigen Geschäftsführergehälter nur einmal einen Freibetrag von 36.000 DM bei der Ermittlung der Gewerbesteuer vom steuerpflichtigen Gewerbeertrag abziehen dürfen.

Den Forderungen nach Erweiterung des Verlustrücktrags und des Verlustvortrags ist vorbehaltlos zuzustimmen. Der Einwand von Grüter, der Verwaltungsaufwand sei sehr hoch, erscheint unbillig, da die Finanzverwaltung umgekehrt vom Steuerpflichtigen ja auch die Aufbewahrung der Bilanzunterlagen auf mindestens 10 Jahre fordert, der Steuerpflichtige für Verlustvor- oder rücktrag vorlagepflichtig ist und sich der Verwaltungsaufwand auf die Überprüfung der Angaben des Steuerpflichtigen beschränkt.

Die gleichzeitig damit verbundene Forderung, Einkommensschwankungen bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften stärker ausgleichen zu können, um nicht in Progressionsfallen zu tappen, ist im Systemkontext sicherlich berechtigt. Ebenso der Abbau der Gesellschafts- und Börsenumsatzsteuer und die Gleichstellung von Arbeitnehmer- und Unternehmereinkommen bei der Ertragsbesteuerung.

Ein Schritt in die falsche Richtung war jedoch die Erweiterung des Schuldzinsenabzugs bei der Gewerbesteuer. Es ergibt sich eine zusätzliche Diskriminierung des ohnehin diskriminierten Eigenkapitals.

Zur Förderung des Eigenkapitals trägt hingegen die Einführung der Abzugsfähigkeit von Emissionskosten bei. Die Forderung nach Abzugsfähigkeit von Aufsichtsrattantiemen mag von der Bedeutung her gering erscheinen, sie hilft aber bei der wichtigen psychologischen Symbolisierung einer Wende in der bislang vorherrschenden Diskriminierung der Aktie. Zur Förderung der Aktie sind darüber hinaus eine Reihe weiterer, insbesondere börsentechnischer und rechtspolitischer Vorschläge unterbreitet worden.

Die Einführung eines zweiten Marktes für Beteiligungstitel (der wie Solms feststellt in Wirklichkeit nach amtlicher Notierung, geregeltem und ungeregeltem Freiverkehr einen vierten Markt darstellen würde) ist lediglich ein Kurieren an Symptomen. Schon heute haben – wie die 1983 erfolgte Einführung der 1980 von drei Jungunternehmern mit 75.000 DM Startkapital in einer Zweizimmerwohnung gegründeten Software AG beweist – auch junge und kleine Unternehmen die Möglichkeit der Finanzierung durch Aktienausgabe. Die eigentliche Ursache liegt vielmehr im Bankenmonopol für Aktienemissionen an der Börse. Eine wettbewerbsfreundlichere Regelung, zu der es zahlreiche Vorschläge gibt, ist zu bevorzugen. Zumal nicht abzusehen ist, ob das derzeitige Emissionsfieber einiger Großbanken erlahmt, sobald die Bestrebungen zur Einbeziehung ausländischer Tochtergesellschaften in die Mindest-Eigenkapitalvorschriften der Banken (was zur Folge hat, daß die Banken Kredite zurücknehmen oder mehr Eigenkapital aufbringen müssen) entweder eingestellt oder aber die Anpassungen der Banken vollzogen sind.

Im Sinne einer rechtsformneutralen Besteuerung muß aber darauf hingewiesen werden, daß Finanzierung in Kapitalgesellschaften insoweit gegenüber Finanzierung in anderen Rechtsformen privilegiert ist, als die Kursgewinne von Anteilen im Regelfall (nach Ablauf von 6 Monaten und sofern nicht mehr als 25 Prozent der Anteile gehalten werden) steuerfrei sind, während Veräußerungsgewinne bei anderen Rechtsformen stets zu versteuern sind (wenn auch unter bestimmten Voraussetzungen nur zum halben Steuersatz und bei Gewährung von Freibeträgen). Die Forderung nach Abbau rechtsformspezifischer Vor- und Nachteile muß sich auch hierauf erstrecken. Sie muß allerdings im Zusammenhang mit der folgenden Forderung nach Abbau der Vorteile anderer Kapitalanlageformen (insbesondere Steuerfreiheit im Regelfall für Veräußerungsgewinne von Immobilien) gesehen werden.

Die von Dieter Schneider vorgeschlagene Aufgabe der Steuerermittlung nach Bilanzgewinnen zugunsten einer Steuerermittlung aufgrund einer Überschußrechnung für alle ist jedoch als abwegig abzulehnen. Eine solche Änderung würde nicht nur den auf Lucio Paciola zurückgehenden Erkenntnisfortschritt der doppelten Buchführung und neuere Bestrebungen der Betriebswirtschaftslehre, auch Erfolgspotentiale zu erfassen, negieren, sondern darüber hinaus auch eine Fülle neuer Probleme (Steuerrecht von Handelsrecht abgekoppelt, zwei Gewinnermittlungen notwendig, Abschreibung = 100 Prozent, wie grenzüberschreitende Tatbestände erfassen?) schaffen und dennoch keinesfalls eine zuverlässigere Aussage über den Ertrag geben als der bilanzielle Bestandsvergleich.

Um die rechtsformneutrale Gleichheit der Besteuerung sicherzustellen, wäre dann ein Vorschlag wie der des Kronberger Kreises, dem Unternehmen die Wahl zwischen eventuell noch bestehenden unterschiedlichen Rechtsformbesteuerungen zu geben, in jedem Fall vorzuziehen.

Weiterhin richten sich Vorschläge zur Förderung von Risikokapital gegen die steuerrechtlichen und anderen Erschwernisse der Veräußerung von Beteiligungstiteln. Zwar gibt es auch bei anderen Anlageformen Veräußerungserschwernisse (zum Beispiel Grunderwerbssteuer bei Immobilien), doch wirken sich die bei weitem nicht so erheblich aus wie bei Unternehmensbeteiligungen. Da Geldanlage stets aber eine Opportunitätsfrage ist, ist nicht nur ein Abbau der Sonderbelastungen der Unternehmen, sondern auch ein Abbau der Steuervorteile anderer Anlageformen gefordert.

c) Komparative Steuernachteile der Kapitalanlage in Unternehmen gegenüber anderen Anlageformen reduzieren

Konsequenter Ausfluß solcher Forderungen ist der Vorschlag einer Kapitalgewinnsteuer, wie sie etwa der Kronberger Kreis fordert, oder einer Einbeziehung der Veräußerungsgewinne und Erbschaften in die Einkommensteuer, wie sie Schneider vorschlägt.

Nun wird dem Vorschlag einer Kapitalgewinnsteuer immer wieder vorgehalten, Vermögen unterlägen ja bereits der Vermögensbesteuerung, deshalb müßten Kapitalgewinne steuerfrei bleiben. An dieser Überlegung ist sicherlich etwas Richtiges dran, nur darf dabei nicht vergessen werden, daß für alle Unternehmensbeteiligungen längst die Besteuerung sowohl des Vermögens (wie oben gezeigt bei Kapitalgesellschaften sogar mehrfach) als auch des Kapitalgewinns im Veräußerungs- oder Todesfall erfolgt, hingegen Immobilieneigentum zum Beispiel bevorzugt wird, weil Kapitalgewinn gar nicht und das Vermögen nur über niedrige Einheitswerte besteuert wird. Die steuerliche Besserstellung von Immobilien ist aber gerade in einer Zeit unangebracht, die den höchsten Wohnungsbestand aller Zeiten aufweist und in der nur durch „Sozial“-Gesetze die Entzerrung des Wohnungsmarktes verhindert wird.

Um eine vollständige Gleichstellung zu erreichen, wird deshalb die Aufgabe der Einheitswertbesteuerung und die Vereinheitlichung der Wertansätze, die Aufhebung der Grundsteuerbefreiung im steuerlich geförderten Wohnungsbau und des Gesetzes über die Gemeinnützigkeit im Wohnungsbau gefordert, gleichzeitig aber auch die Abschaffung der Grunderwerbssteuer und Einbeziehung von Grundstücksumsätzen in die Umsatzsteuer, um eine sonst erfolgende – wenn auch nur geringfügige – Benachteiligung von Immobilienerwerb zu beseitigen.

Das von Seiten der Finanzverwaltung gegen eine Kapitalgewinnsteuer vorgebrachte Argument, es wäre keine Verwaltungsvereinfachung, wenn man beispielsweise bei Aktien (deren Veräußerungsgewinne dann ja auch zu versteuern wären) nach vielen Jahren nach den ursprünglichen Anschaffungskosten forschen müßte, ist sicherlich stichhaltig. Als notwendiges Übel auf dem Wege zu einer größeren Steuergerechtigkeit müßte es jedoch hingenommen werden.

Wie oben angesprochen, betrifft die Gleichstellung verschiedener Anlageformen aber nicht nur den Abbau von Steuervorteilen und die Schaffung neuer Besteuerungsgrundlagen, sondern auch die gleichmäßige Anwendung geltender Steuergesetze. Die muß aber gerade bei der Versteuerung von Geldzinsen in Frage gestellt werden. So haben die deutschen Banken allein im Jahr 1982 rund 16 Milliarden DM an Sparbuch-Zinsen ausgeschüttet. Davon ist nur ein Viertel steuerlich erfaßt worden. Der Grund: Wir haben als nahezu einziges Industrieland der Welt weder eine Quellensteuer für Geldzinsen, noch eine Meldepflicht, die meisten Länder haben heute schon beides.

Zahlreiche Argumente werden immer wieder gegen die Einführung einer Quellensteuer auf Geldzinsen vorgebracht: von abenteuerlichen „Treu und Glauben“-Konstruktionen, denen zufolge die Einführung einer Quellensteuer gegen den sogenannten Bankenerlaß verstoße, wonach Finanzämter nicht einmalige oder periodische Mitteilungen von Konten bestimmter Art und Höhe verlangen dürfen über Hinweise auf mögliche Kapitalflucht ins Ausland bis hin zu wahltaktischen Überlegungen, daß in Österreich deshalb schon eine Bundeswahl verloren gegangen sei.

Stichhaltig ist keines. Unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten ist nicht einzusehen, warum Konteninhaber gegenüber Risikokapitalanlegern dadurch begünstigt werden sollen, daß sie nicht regelmäßiger Betriebsprüfung und Kontrollmitteilungen unterliegen. Die Kapitalflucht hat es bei der Einführung der Quellenbesteuerung von Geldzinsen in der Schweiz nicht gegeben. Wenn heute Österreicher ihre Gelder in die Schweiz bringen, dann liegt es nicht an dem Tatbestand der Quellenbesteuerung (der ist in beiden Ländern eingeführt), sondern an der vermeintlichen Ausgewogenheit des Schweizer Steuersystems. Womit sich dann auch die praktische Frage stellt, wohin die bundesdeutschen Kapitalflüchtlinge ihr Geld denn bringen sollten. In den USA ist die Erfassung von Geld- und Kapitalanlagen computermäßig so perfektioniert, daß kein deutsches Schwarzgeld reelle Chancen hat, dem US-Fiskus (und auf dem Wege florierender Amtshilfe damit auch dem deutschen Fiskus) unbekannt zu bleiben. In der Schweiz, in Österreich und fast allen anderen westlichen Ländern drohen Quellenbesteuerung oder US-ähnliche Kontrollsysteme. Und in der wahltaktischen Abwägung Quellenbesteuerung oder keine Leistung fördernde Senkung der Lohn- und Einkommensteuer dürfte letztere sich behaupten.

6. Fazit

Aus den vorgestellten Vorschlägen läßt sich die Komplexität des weder von Rechtsdogmatik noch wirtschaftswissenschaftlicher Systematik durchzogenen Vermögensbildungs- und Steuerrechts erkennen. Zudem kann man die Schwierigkeit, aber auch die Aufgabe ermessen, eben dieses Recht, das für so viele Anliegen herhalten mußte, neueren wirtschaftspolitischen Einsichten anzupassen.

Daß in fast allen Vorschlägen und Maßnahmen darauf geachtet wird, das Steueraufkommen gleich zu halten, ist ein bemerkenswerter Fortschritt gegenüber früheren Vorstellungen, man brauche einfach nur an der Fiskal- und/oder Para-Fiskalschraube drehen, um Änderungsmaßnahmen zu finanzieren.

Zu begrüßen ist es auch, daß heute wieder mehr Rücksicht auf die Bedürfnisse der Unternehmen genommen wird und nicht nur die Grenzen der Belastbarkeit ausprobiert werden.

Gleichwohl bleibt noch viel zu tun, was die Einfachheit der Besteuerung angeht. Trotz zahlreicher Lippenbekenntnisse räumt kaum einer der Vorschläge der Einfachheit der Besteuerung die Priorität ein, die ihr zukommt. Und die kann fast nicht überschätzt werden. Denn angesichts der Tatsache, daß allein der führende Kommentar zur Einkommen- und Körperschaftssteuer inzwischen 13.000 Seiten umfaßt und jährlich 2.500 Seiten ausgetauscht werden, sind auch Steuerexperten an den Grenzen der Beherrschbarkeit der Rechtsmaterie angelangt. Der Versuch, es jedem gerecht zu machen, schlägt genau ins Gegenteil um. Statt dem Bedürftigen kommt das Steuerrecht höchstens noch dem cleveren Kenner zugute.

Maßnahmen, die als Anreize gedacht waren, werden kaum beachtet. Weil sie einerseits zu kurzfristig beschlossen werden, andererseits oftmals so geringfügig in der Auswirkung sind, daß es sich für viele angesichts der Informationsbeschaffungs- und –verarbeitungskosten kaum lohnt, überhaupt zu reagieren.

Die Verunsicherung kommt hinzu. Nicht nur, daß die Märkte heute wesentlich schnelleren Änderungen unterliegen als früher, nein, sondern auch noch täglich neue Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsvorschriften und Gesetzeskorrekturen muß derjenige beachten, der Risikokapital anlegen soll. Gerade die Geld- bzw. Kapitalanlage ist aber eng mit dem Betriff Vertrauen verbunden. Ein Gut, das nicht durch kurzfristige Minimalkorrekturen wie Senkung der Vermögenssteuer für Kapitalgesellschaften von 0,7 auf 0,6 Prozent erkauft werden kann, sondern langfristig gehegt und gepflegt werden muß.

Nachdem jahrelang Politiker uns immer wieder weis machen wollten, der Staat könne uns alle Risiken abnehmen, muß ein plötzlicher Umschwung erst einmal verkraftet werden, bevor neues Vertrauen heranwachsen kann. Genau wie in den Anfängen der Industrialisierung, als in Deutschland ebenfalls Geld im Überfluß vorhanden war, aber kaum jemand in die damals als äußerst risikoreich geltenden neu aufkommenden Industrien Risikokapital investieren wollte, so bedarf es auch heute der Geduld, um steuer- und vermögenspolitische Vorschläge ausreifen und Maßnahmen greifen zu lassen.
Literaturverzeichnis

Albach, Horst/Versorgung
Zur Versorgung der deutschen Wirtschaft mit Risikokapital,
Bonn 1983.

Albrecht, Ernst/Thesen
Thesen zum Problem der Arbeitslosigkeit, vertrauliches
Arbeitspapier, o.O., o.J.

Alter/Vorschlag
Interne Referenten-Stellungnahme des Bundesministeriums für
Wirtschaft zum Vorschlag des Kronberger Kreises für eine
„Kleine Steuerreform“, Bonn 1983.

ASU (Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer)/Genußschein
Der Genußschein – ein interessantes Instrument für die
Unternehmensfinanzierung und Kapitalbeteiligung, Bonn 1983.

Borchardt, Knut/Kapitalmangel
Zur Frage des Kapitalmangels in der ersten Hälfte des
19. Jahrhunderts in Deutschland, in: Borchardt, Knut, Wachstum,
Krisen, Handlungsspielräume der Wirtschaftspolitik, Göttingen
1982.

Bundesbank, Deutsche/Zahlenübersichten
Zahlenübersichten und methodische Erläuterungen zur gesamt-
wirtschaftlichen Finanzierungsrechnung der Deutschen Bundes-
bank 1960 bis 1982, Frankfurt 1983.

Engels, Wolfram/Produktivität
Diskussionsbeitrag einer Podiumsdiskussion, in: VDMA/IW/
Produktivität/191-238.

Engels, Wolfram/Gutowski, Arnim/Stützel, Wolfgang/Weizsäcker, Carl Christian von/
Willgerodt, Hans/Beteiligungskapital
Mehr Beteiligungskapital – Vorschläge zur Reform von Unternehmens-
recht und Kapitalmarkt, Bad Homburg 1983.

Engels, Wolfram/Fels, Gerhard/Gutowski, Arnim/Stützel, Wolfgang/Weizsäcker,
Carl Christian von/Willgerodt, Hans/Vorschläge
Vorschläge zu einer „Kleinen Steuerreform“,
Bad Homburg 1983.

Gälweiler, Aloys/Vortrag
Unveröffentlichter Vortrag vor dem Planungskolloquium des
Planungsseminars der Universität Köln, 2.11.1983.

Gerke, Wolfgang/Genußscheine
Genußscheine – Finanzierungsinstrumente mit großer Gestaltungs-
freiheit, in: WiSt Wirtschaftswissenschaftliches Studium,
Heft 10, Oktober 1983, S. 527-529.

Grüner, Martin/Risikokapital
Risikokapital und Vermögensbildung, Rede bei der Hamburg-
Mannheimer-Versicherungs AG am 17.11.1983 in Hamburg,
Vortragsmanuskript

Grüter, Hartmut/Unternehmensbesteuerung
Diskussionsbeitrag zum Wirtschaftswoche-Symposium:
Unternehmensbesteuerung, in: Wirtschaftswoche Nr. 1/2
vom 6.1.1984, S. 56-61, Düsseldorf 1984.

Hagedorn, Werner/Unternehmensbesteuerung
Diskussionsbeitrag zum Wirtschaftswoche-Symposium:
Unternehmensbesteuerung, in: Wirtschaftswoche Nr. 1/2
vom 6.1.1984, S. 56-61, Düsseldorf 1984.

Hauser (Krefeld)/Gesetzentwurf
Entwurf eines Gesetzes für Existenzgründungs-Sparverträge,
o.O., o.J.

Helmstädter, Ernst/Krupp, Hans-Jürgen/Schmidt, Kurt/Schneider, Hans Karl/
Sievert, Olaf/Jahresgutachten 1983/84
Jahresgutachten 1983/84 des Sachverständigenrates zur
Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung,
Bundestagsdrucksache 10/669, Bonn 1983.

IHK (Industrie- und Handelskammer) Koblenz/Gründungsförderung
Gründungsförderung auf Irrwegen – Ergebnisse einer Analyse
der Gewerbean- und abmeldungen, Koblenz 1983.

Knight, Frank H./Risk
Risk, Uncertainty and Profit, Boston 1921.

Körfgen, Kurt/Wiederentdeckung
Wiederentdeckung des Genußscheins für die Eigenkapital-
beschaffung, in: Blick durch die Wirtschaft, Frankfurt,
13.1.1983.

Mundorf, Hans/Quellensteuer
Quellensteuer: Für ein „Nein“ gibt’s gute Gründe, in:
Handelsblatt Magazin Nr. 1/ 30. September 1983, S. 36-41,
Düsseldorf 1983.

Nathusius, Klaus/Venture
Venture Management, Berlin 1979.

Neumark, Fritz/Unternehmensbesteuerung
Diskussionsbeitrag zum Wirtschaftswoche-Symposium: Unter-
nehmensbesteuerung, in: Wirtschaftswoche Nr. 1/2 vom
6.1.1984, S. 56-61, Düsseldorf 1984.

Rentrop, Friedhelm/Produktivität
Diskussionsbeitrag einer Podiumsdiskussion, in:
VDMA/IW/Produktivität/191-238.

Rentrop, Norman/Venture
Venture Capital Katalog, Bonn-Bad Godesberg 1983.

Richter, Franz/Petrusch, Elisabeth/Eigenkapitalentwicklung
Internationale Entwicklung der Rentabilität und der
Eigenkapitalentwicklung von Industriebetrieben, verglichen
anhand aggregierter Bilanzdaten, in: Journal für
Betriebswirtschaft, 33. Jahrgang, Heft 3/83, S. 130-141,
Wien 1983.

Schlesinger, Helmut/Unternehmen
Wenn Unternehmen an Auszehrung leiden, in: Frankfurter
Allgemeine Zeitung, Frankfurt 20.11.1982.

Schmidtke, Axel/Venture
Venture Capital Brevier, in: Tagungsmappe des 1. Inter-
nationalen Venture Capital Congresses, München, Oktober
1983, S. 2-18.

Schneider, Dieter/Unternehmensbesteuerung
Diskussionsbeiträge zum Wirtschaftswoche-Symposium:
Unternehmensbesteuerung, in: Wirtschaftswoche Nr. 1/2
vom 6.1.1984, S. 56-61, Düsseldorf 1984.

Solms, Hermann Otto/Risikokapital
Förderung von Risikokapital ist das Gebot der Stunde, in:
fdk tagesdienst Nr. 920 vom 14.12.1983, Bonn 1983.

Szyperski, Norbert/Nathusius, Klaus/Probleme
Probleme der Unternehmungsgründung – Eine betriebswirt-
schaftliche Analyse unternehmerischer Startbedingungen,
Stuttgart 1977.

Tipke, Klaus/Steuerrecht
Steuerrecht, 7. Auflage, Köln 1979.

VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagebau)/IW (Institut der
deutschen Wirtschaft)/Produktivität
Produktivität, Eigenverantwortung, Beschäftigung – Für
eine vorwärtspolitische Strategie, Köln 1983.

Warburg, Max A./Venture
Venture Capital – Nachholbedarf für die Bundesrepublik,
in: Handelsblatt Magazin Nr. 1/ 30. September 1983, S. 56-61,
Düsseldorf 1983.

Weidmann, Rolf/Fünf Jahre
Fünf Jahre danach – Eine halbe Dekade Selbständigkeit
im Handwerk. Eine empirische Untersuchung der Handwerks-
kammer Koblenz, Koblenz Juni 1983.

Willemsen, Arnold/Unternehmensbesteuerung
Diskussionsbeitrag zum Wirtschaftswoche-Symposium:
Unternehmensbesteuerung, in: Wirtschaftswoche Nr. 1/2
vom 6.1.1984, S. 56-61, Düsseldorf 1984.

Willgerodt, Hans/Bartel, Karl/Schillert, Ulrich/Vermögen
Vermögen für alle, Probleme der Bildung, Verteilung
und Werterhaltung des Vermögens in der Marktwirtschaft,
Schriftenreihe der Ludwig-Erhard-Stiftung, Band II,
Düsseldorf 1971.

Willgerodt, Hans/Pütz, Paul/Eigenkapital
Eigenkapital (-) Investitionen (-) = sterbende Wirt-
schaft, in: Trend-Zeitschrift für soziale Markt-
wirtschaft, Nr. 16, September 1983, S. 45-47.

Ziegler, Arnim/Annahmen
Annahmen über zukünftige Entwicklungen, Schönaich 1983.

o.V. (ohne Verfasser)/Eigenkapitalausstattung
Eigenkapitalausstattung der Unternehmen, Referatsleiter-
Vermerk des Bundeswirtschaftsministeriums, Bonn 16.12.1983.