Die Vertraulichkeitserklärung des Verlag Norman Rentrop
intern
Vertraulichkeitserklärung des Verlag Norman Rentrop, Rüngsdorfer Straße 2e, 53173 Bonn gegenüber der
in Sachen
Der Verlag Norman Rentrop verpflichtet sich, diejenigen Unterlagen, welche als vertraulich gekennzeichnet sind, vertraulich zu behandeln. Mitarbeiter des Verlages Norman Rentrop sind vertraglich verpflichtet, Vertraulichkeit zu wahren. Berater des Verlages Norman Rentrop sind entweder vom Gesetz her (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte) oder durch Vertrag verpflichtet, die Vertraulichkeit zu wahren.
Auf Wunsch wird der Verlag Norman Rentrop die Unterlagen bei nicht Zustandekommen des Erwerbs vollständig zurückgeben oder vernichten.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht nicht bzw. ändert sich, wenn
a) die Informationen bereits öffentlich bekannt waren oder öffentlich bekannt gemacht werden.
b) wir aufgrund eines Gerichtsbeschlusses bzw. in Folge gesetzlicher Auflagen (z.B. gegenüber den Finanzbehörden) verpflichtet werden, Informationen offenzulegen.
Die Vertraulichkeitserklärung wird für die Dauer von 18 Monaten ab dem Tag der Unterzeichnung geschlossen.
Der Verlag Norman Rentrop verpflichtet sich, keine Mitarbeiter des Akquisitionsobjektes aktiv abzuwerben.
Der Verlag Norman Rentrop handelt in eigener Angelegenheit, wobei es dem Inhaber, Herrn Norman Rentrop, freisteht, Beteiligungserwerb im Privatvermögen oder im Firmenvermögen oder durch ein Unternehmen, an dem er beteiligt ist, durchzuführen. Sämtliche Kosten und Aufwendungen, die durch uns und unsere Beauftragten verursacht werden, werden von uns selbst getragen.
Sämtliche Kosten und Aufwendungen, die durch Sie oder Ihre Beauftragten verursacht werden, werden von Ihnen selbst getragen, es sei denn, es sind ausdrücklich Provisionsvereinbarungen getroffen worden. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Gericht, Gerichtsstand Bonn.
Mit freundlichen Grüßen
Verlag Norman Rentrop
Norman Rentrop
Datum