Gleichheit

„Es gibt über Dir keinen Herren und unter Dir keinen Knecht.“

Der prinzipientreue Hanseat lehnt „Auszeichnungen fremder Herren“ ab. Zurück geht diese Tradition auf ein Gesetz im Hamburger Stadtrecht, dem „Ordelbook“ von 1270. Die Tatsache, daß die „äußerlich sichtbaren Ordensinsignien den Dekorierten vor seinen Kollegen und Mitbürgern als einen vorzüglicheren auszeichnen sollen“, galt schon damals als ein Umstand, der in entschiedenem Widerspruch zum bürgerlichen Geiste der Verfassung stehe („Es gibt über Dir keinen Herrn und unter Dir keinen Knecht“). Der Hanseat bekomme seinen Lohn in dem Bewußtsein erfüllter Pflicht, nicht etwa durch Auszeichnungen.

hanseatische Losung – erläutert von der Pressestelle der Freien und Hansestadt Hamburg, Zitateheft 2011